EU-DSGVO
Dieser Schnell-Check enthält alle wichtigen Änderungen der DSGVO, die Sie beim Datenschutz in der Personalabteilung berücksichtigen müssen.
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Liebe Leserin, lieber Leser,
bitte machen Sie JETZT SOFORT diesen DSGVO-Schnellcheck.
Es eilt wirklich, denn: Die bisher höchsten Geldstrafen wegen DSGVO-Verstößen wurden unter anderem wegen fehlender Einwilligungen für die Verarbeitung von Daten verhängt.
Besonders fatal:
Viele dieser Fälle scheinen zunächst völlig belanglos zu sein. Etwa diese hier:
Und ich meine wirklich JETZT GLEICH. Denn die meisten DSGVO-Fallen sind so hinterhältig − an die können Sie gar nicht alle denken! Dazu zählt auch dieser hier…
Nehmen wir an, Sie laden ein paar Bewerber ein. Zwei Kandidaten sind in der Top-Auswahl. Da Sie derzeit nur eine Stelle zu vergeben haben, schlagen Sie dem zweiten Kandidaten vor:
„Wir nehmen Sie in unseren Bewerber-Pool auf und speichern Ihre Daten. Wir melden uns wieder, wenn doch noch eine Stelle frei wird.“
Das geht genau 6 Monate gut. Danach müssen Sie laut DSGVO seine Unterlagen löschen.
Länger speichern dürfen Sie sie nur, wenn Sie sich dafür eine Einwilligung vom Bewerber einholen. Doch was ist, wenn Sie die nicht haben?
Und auch noch ausgerechnet in die größte Bußgeldfalle von allen. Genau diese zwei Sätze zu dem abgelehnten Bewerber haben Sie damit z. B. 25.000,00 € Strafe gekostet.
Dazu kommt: Praktisch alle DSGVO-Vorschriften sind weich wie Gummi! Aber bei Fehlern sind Sie der Gelackmeierte, denn:
Wegen der Beweislastumkehr müssen SIE als Arbeitgeber nachweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben ...
So schreibt Ihnen die DSGVO vor, dass Sie in der Personalabteilung nur Daten speichern dürfen, die „für die Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind“.
Aber was genau „erforderlich“ ist und was nicht, wird in der DSGVO nirgends genau definiert.
Und wehe, Sie legen die „Erforderlichkeit“ zu weit aus! Und das geht schneller als Sie denken:
Schnell mal ein Bild der neuen Azubis im Intranet oder bei Facebook gepostet? Warum das teuer werden kann, verrät Ihnen der DSGVO-Schnellcheck. Hier klicken zum Herunterladen!
Auch hier gilt: Ohne schriftliche Genehmigung Ihres Beschäftigten zur Datenspeicherung dürfen Sie auch hier satte Bußgelder zahlen.
Sie merken schon: Nur wenn Sie Ihre gesamte Personalabteilung DSGVO-konform machen, sind Sie auf der sicheren Seite.
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JEDER dieser Punkte kann 5-stellige Bußgelder nach sich ziehen, wenn Sie damit gegen die DSGVO verstoßen. Lassen Sie es nicht darauf ankommen und klicken Sie hier:
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Sie haben also nichts zu verlieren. Deshalb:
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Zugegeben - Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nerven kosten.
Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen. (Eigentlich müssen Sie gar nichts − aber das hier ist wirklich wichtig!)
Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht kompakt“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen.
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Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil − sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH − etwas ganz anderes verlangt?
Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!
Als Arbeitgeber geht es für Sie meistens um Sachverhalte wie
Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100-mal gemacht. Was soll da schon schiefgehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100-mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit doch eben anders war.
Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht kompakt“ haben Sie alle 14 Tage auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.
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Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt man sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht kompakt“.
Warten Sie also nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt (womöglich im Verbund mit dem Betriebsrat) in allen Punkten Recht behalten! Wenn die Gegner besser Bescheid wissen als man selbst, kann ein Alptraum wahr werden.
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Mit besten Grüßen
Ihr
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt“
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