Arbeitsrecht kompakt

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„Ich bin schwanger“:
So reagieren Sie richtig auf Mutterschafts-Ankündigungen
von Mitarbeiterinnen

Eine Mitarbeiterin erwartet Nachwuchs? Dann müssen Sie jetzt einiges beachten, denn als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Fürsorgepflicht.

Ratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“
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Der Ratgeber informiert Sie über alles, was Sie nach geltender Rechtslage über das Thema Mutterschutz wissen sollten. Änderungen seit der letzten Gesetzesaktualisierung:

  • Mutterschutz auch für Schülerinnen und Praktikantinnen
  • Längere Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern
  • Umfassenderer Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt

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Schwangerschaft in der Belegschaft: sofort aktiv werden − sonst droht Behördenärger!

Liebe Personalverantwortliche,

wenn Mitarbeiterinnen einem „freudigen Ereignis“ entgegensehen, haben Sie etliche Verpflichtungen − und zwar ab dem Tag, an dem Sie davon erfahren. Diese sollten Sie kennen, sonst sind Konflikte oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Sie sollten aber auch über die Grenzen des Mutterschutzes Bescheid wissen − denn dann können Sie durch vorausschauende Planung überlange Ausfallzeiten von werdenden Müttern verhindern.

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© contrastwerkstatt - Fotolia.com

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen alle Vorkehrungen treffen, die zum Schutz von Le­ben und Gesundheit schwangerer Frauen erforderlich sind.

Im Klartext heißt das: Schwangere Frauen fallen nicht sofort mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft als Arbeitskraft aus. Allerdings gelten ab diesem Zeitpunkt neue Bedingungen.


Im Ratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“ ist genau aufgelistet, was Sie nach dem Erhalt einer Schangerschaftsinformation tun müssen (und was Sie nicht tun dürfen). Alle wichtigen Fragen − wie etwa die folgenden − werden beantwortet.

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Bleiben Sie in puncto Arbeitsrecht auf dem Laufenden − durch 15 Minuten Lesen!

Der Ratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“ ist eine Spezialausgabe des Fachmagazins „Arbeitsrecht kompakt“. In diesem Magazin wird Ihnen alle zwei Wochen klar und kompakt dargelegt, was sich auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene in Sachen Arbeitsrecht tut. Sie brauchen nur 15 Minuten Lesezeit zu investieren − und sind stets „up to date“.

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Hätten Sie's gewusst?

Zugegeben - Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nerven kosten.

Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen. (Eigentlich müssen Sie gar nichts − aber das hier ist wirklich wichtig!)

Testen Sie Ihr Wissen

Frage 1:

Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht kompakt“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen.

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Zweifeln Sie nie mehr: Ab jetzt sind Sie arbeitsrecht­lich immer up to date

Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil − sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH − etwas ganz anderes verlangt?

Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!

Als Arbeitgeber geht es für Sie meistens um Sachverhalte wie

Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100-mal gemacht. Was soll da schon schiefgehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100-mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit doch eben anders war.

Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht kompakt“ haben Sie alle 14 Tage auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.

Bitte testen Sie es selbst! Fordern Sie hier gratis und ohne Risiko die neueste Ausgabe an und erhalten Sie zusätzlich den Ratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“ als Kennenlern-Geschenk.

Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt man sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht kompakt“.

Warten Sie also nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt (womöglich im Verbund mit dem Betriebsrat) in allen Punkten Recht behalten! Wenn die Gegner besser Bescheid wissen als man selbst, kann ein Alptraum wahr werden.

Die Lösung ist nur einen Mausklick entfernt: Lernen Sie kostenlos meinen Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ kennen. Das kostet Sie wirklich keinen Cent und ist vollkommen risikolos. Ihre Gratis-Ausgaben und den Ratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“ dürfen Sie in jedem Fall behalten - auch wenn Sie sich in Ihrer kostenlosen Testphase gegen einen weiteren Bezug entscheiden.

Machen Sie es sich von jetzt ab auch so leicht und „delegieren“ Sie einen Großteil dieser Arbeit an „Arbeitsrecht kompakt“: Hier klicken und gratis-testen.

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Ich verspreche Ihnen: Noch leichter können Sie sich den Umgang mit dem oft lästigen Arbeitsrecht nicht machen!

Als Leser oder Leserin von „Arbeitsrecht kompakt – Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber“ können Sie zahlreiche Mehrwertdienste nutzen:

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Mit besten Grüßen

Ihr

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt“

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