Arbeitsrecht kompakt
Bei einigen Mitarbeiter, wie Schwangeren oder Betriebsratsmitgliedern, erschwert der Kündigungsschutz das Aussprechen einer Kündigung.
Im neuen Sonderreport zeige ich Ihnen daher unter Anderem
Sie werden...
Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne Diskussionen, Klagen und Rechtsanwalt hinkriegen? Glauben Sie mir: Das geht!
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Liebe Personaler,
hätten Sie gedacht, dass ein amtierender Papst einmal seinen Job „kündigt“ und sich aus freien Stücken in den Ruhestand begeben kann? Was zunächst unmöglich klingt, hat Papst Benedikt XVI. tatsächlich vollbracht.
Deshalb lautet die gute Nachricht für das Leben im Allgemeinen und für den Sonderkündigungsschutz im Speziellen: das geht!
Auch Sie haben die Möglichkeit einem vermeintlich „Unkündbaren“ zu kündigen. Man muss nur wissen wie.
Schließlich kann Ihnen niemand zumuten, ein Arbeitsverhältnis, das eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht, weiterhin aufrechtzuerhalten.
Es ist schon ein schweres Unterfangen im normalen Kündigungsschutz einen realisierbaren Weg zu finden. Weitaus schwieriger und komplizierter stellt es sich beim sogenannten Sonderkündigungsschutz dar.
Hier gilt es vieles zu beachten, einschlägige Regeln zu kennen und diese auch in korrekter Weise anzuwenden.
So ist es zunächst wichtig zu wissen, dass eine ordentliche Kündigung insbesondere bei folgenden Mitarbeitern mit besonderem Kündigungsschutz ausgeschlossen ist:
Über dieses für Sie wichtige Thema berichte ich in meinem neuen Gratis-Sonderreport von „Arbeitsrecht Kompakt“. Übersichtlich, strukturiert und ausführlich - damit Sie jederzeit rechtssicher handeln!
Darin erläutere ich Ihnen umfassend und deutlich, dass...
So ist in Ausnahmefällen wie z.B. bei der Stilllegung von Betrieben eine Trennung möglich und der Sonderkündigungsschutz z.B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht anwendbar.
Kurzum: Mit meinem Gratis-Sonderreport „Trennung von „Unkündbaren“ − schwierige Kündigungen erfolgreich meistern“ sind Sie Seite für Seite auf der rechtlich sicheren Seite.
Denn Sie erhalten von mir außerdem
Doch das ist noch nicht alles: Zusätzlich erhalten Sie eine Gratis-Test-Ausgabe meines Arbeitgeber-Informationsdienstes „Arbeitsrecht kompakt“. „Arbeitsrecht kompakt“ hilft Ihnen nicht nur weiter, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen müssen, sondern auch in allen anderen Fällen rund ums Arbeitsrecht.
Damit vermeiden Sie künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit.
Überzeugen Sie sich gleich selbst, wie einfach, schnell, zeitsparend und verständlich Ihnen „Arbeitsrecht kompakt“ hilft, in allen praxisrelevanten Fällen immer auf dem Laufenden zu sein!
Denn hier werden Sie alle 2 Wochen über die neuesten und für Sie wichtigen Urteile informiert. Sie brauchen nicht mehr als 15 Minuten zu investieren, um top-informiert UND rechtlich auf der sicheren Seite zu sein!
Das können Sie sich nicht so recht vorstellen?
Das Geheimnis: „Arbeitsrecht kompakt“ zeigt Ihnen dank seines einzigartigen 3-Schritt-Systems blitzschnell, worauf Sie achten sollten, um als Arbeitgeber das Recht auf Ihrer Seite zu halten!
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Erfahren Sie die aktuellsten Urteile und Gesetzesänderungen |
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Wir informieren Sie über die Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber |
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Erleichtern Sie sich Ihren Arbeitsalltag mit hilfreichen Arbeitshilfen und Musterschreiben |
Damit gewinnen Sie das, was Deutschlands Arbeitgeber am nötigsten brauchen:
Zeit. Informationsvorsprung. Geld!
Zugegeben - Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nerven kosten.
Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen.
Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht kompakt“ für Sie klipp und klar.
Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen.
Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil etwas ganz anderes verlangt?
Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!
Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100-mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit doch eben anders war.
Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der rechtssicheren Seite.
Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt man sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden?
Warten Sie also nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt in allen Punkten Recht behalten!
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Mit besten Grüßen
Ihr
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt“
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