DRINGEND!
ALLE INFOS zum neuen Urteil des EuGH zum Thema Arbeitszeit-Erfassung:

Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber

Schluss mit der Rätselei: Hier kommt Ihr Sofortmaßnahmen-Plan, mit dem Sie das neue EuGh-Urteil sofort zu 100% rechtssicher umsetzen:

  • Was das Urteil für Ihre Firma bedeutet
  • Was Sie bei welchen Arbeitszeitmodellen jetzt verändern müssen
  • Wie Sie eine gesetzeskonforme Aufzeichnung der Arbeitszeit sicherstellen
  • Welche Aufklärungspflichten Ihre Mitarbeiter haben
  • … und vieles mehr!
Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber

Warten Sie nicht länger mit der Umsetzung. Alle Details im brandneuen „Sofortmaßnahmenplan Arbeitszeit-Erfassung“ zum Herunterladen als PDF-Datei:

Jetzt downloaden

Liebe Personalverantwortliche, lieber Personalverantwortlicher,

es ist wirklich ein Irrsinn:

Da wurden gerade überall Arbeitszeiten so weit wie möglich flexibilisiert, um Mitarbeitern optimale Arbeitszeiten zu bieten:

Egal, ob junge Mütter, Mitarbeiter im Homeoffice oder Teilzeitarbeiter: Allen sind Sie als Arbeitgeber entgegengekommen, um ihnen möglichst attraktive Arbeitszeiten zu bieten.

Und jetzt grätscht Ihnen der Europäische Gerichtshof dazwischen! Die Folge:

Ab sofort sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos aufzuzeichnen...

Dieses Urteil wird extreme Folgen auch auf den Arbeitsalltag in Ihrem Unternehmen haben!

Lesen Sie diese Seite daher bitte aufmerksam durch.

Denn die Auswirkungen des neuen Urteils betreffen auch SIE: Nicht nur alle Ihre Arbeitnehmer, sondern auch alle Firmen selbst.

Der Inhalt des Urteils lautet:

Die Rechte von Arbeitnehmern können nur dann geschützt werden, wenn deren Arbeitszeiten lückenlos nachweisbar sind.

Fehlt ein solcher Nachweis, kann zum Beispiel nicht überprüft werden, ob jemand die maximal zulässige Stundenzahl von 48 Arbeitsstunden pro Woche überschritten hat oder nicht.

Und damit hat der Arbeitnehmer auch keine Handhabe, um zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht sein Recht auf Einhaltung der Arbeitszeit einzuklagen.

Das heißt:

ALLE (!) deutschen Unternehmen müssen Zeiterfassungs-Systeme installieren, um die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genauestens zu erfassen.

Auch Ihr Unternehmen muss wegen dieses Urteils womöglich sämtliche Arbeitszeitmodelle auf den Prüfstand stellen.

Weil diese Lage so brenzlig ist, habe ich unsere besten Arbeitsrechts-Experten gebeten, einen Sofortmaßnahmenplan zusammenzustellen, der Ihnen alle Fragen zum neuen Urteil beantwortet.

Unsere Experten haben das EuGh-Urteil Zeile für Zeile auseinandergenommen und genauestens aufgeschlüsselt, was Sie jetzt tun müssen.

Und zwar unabhängig davon, welche Arbeitszeitmodelle Sie heute haben − und ob Sie die Arbeitszeit bislang überhaupt erfassen oder nicht.

Aber wie wollen Sie das genau tun − etwa wenn jemand im Außendienst oder in einem Homeoffice arbeitet? - Sie sehen daran:

Mal eben schnell ist das neue Urteil nicht umgesetzt. Daher habe ich Ihnen einen Sofortmaßnahmenplan zusammengestellt, mit dem Sie das neue Urteil 100%ig genau umsetzen.

Sie können ihn jetzt sofort als PDF-Datei herunterladen. Klicken Sie dazu einfach hier.

Hier klicken zum Sofort-Download

Dann können Sie noch heute beginnen, sich vor teuren arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch das neue Arbeitszeit-Urteil zu schützen.

Sie bekommen diesen Sofortmaßnahmenplan zum neuen EuGH-Urteil als Dankeschön dafür, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ volle 14 Tage lang ohne Risiko testen.

„Arbeitsrecht kompakt“ bewahrt Sie vor planlosen Aktionen nach Urteilen wie diesem und zeigt Ihnen alle 14 Tage neu, wie Sie das Arbeitsrecht zu Ihren Gunsten ausschöpfen können. Mit den neuesten Urteilen oder Gesetzesänderungen.

Das Wichtigste: Das geht auch ...

Nehmen wir nur einmal diese Beispiele hier:

Müssen Sie Überstunden in jedem Fall bezahlen?

Da meint ein Mitarbeiter:
„Chef, ich hab jetzt 3.000 Euro an Überstunden angesammelt. Die will ich langsam mal ausgezahlt bekommen!“

Wer hat jetzt recht? Sie? Oder Ihr Mitarbeiter?

Normalerweise müssten Sie das jetzt erst mit einem auf Arbeitsrecht versierten Anwalt klären. Der muss sich erst in Ihren Fall einarbeiten. Das dauert. Und vor allem: Das kostet! Oft 200 Euro die Stunde oder mehr. Doch es geht ab jetzt viel einfacher:

Sie nehmen einfach die fertig vorbereitete Checkliste „Bezahlung von Überstunden“ aus „Arbeitsrecht kompakt“ – und haken nur noch die Kriterien darin ab.

Sobald Sie eine der Fragen darin mit „Nein“ beantworten, können Sie die Forderung Ihres Mitarbeiters auf Überstundenvergütung beruhigt zurückweisen. Ergebnis:

Fall in unter 5 Minuten erledigt!

Oder nehmen wir das Beispiel Elternzeit: Arbeitnehmer dürfen hier eine Teilzeitbeschäftigung einfordern. Daran ist nicht zu rütteln. Aber:

Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber

Elternzeit: Hier dürfen Sie in Sachen Arbeitszeit mitreden

Sie können die Teilzeit-Wünsche legal einschränken oder sogar unterbinden. Und zwar dann, wenn der Betriebsablauf durch die Teilzeitwünsche erheblich gestört wird. Oder wenn eine  Tätigkeit realistisch gar nicht in unter 40 Stunden pro Woche erledigt werden kann.

Auch hier machen Sie es sich ganz einfach: Sie haken einfach die 6 Kriterien in der Checkliste „Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit“ ab.

Und brauchen sich nicht darum zu sorgen, dass Sie diesen Konflikt mit Ihrem Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht ausfechten müssen. – Thema durch!

Selbst in heiklen Fällen ist „Arbeitsrecht kompakt“ eine unschätzbare Hilfe, die sich schon in einem einzigen Fall sofort bezahlt machen kann:

Zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung:

Mitarbeiter ist häufig kurzzeitig krank: Können Sie hier kündigen?

Sie ärgern sich, dass wegen dauernden Fehlens für ein paar Tage Arbeit liegenbleibt. Oder dass sich Kunden über verspätete Lieferungen oder nicht beantwortete Korrespondenz beschweren und drohen, zur Konkurrenz abzuwandern.

Da können durch die Fehlzeiten in wenigen Jahren schon mal mehr als 20.000 Euro an Entgeltfortzahlungen zusammenkommen.

Nutzer von „Arbeitsrecht kompakt“ machen es sich auch in diesem extrem heiklen Fall leicht:

Mit nur drei Kriterien beurteilen sie, ob eine für die Kündigung erforderliche negative Gesundheitsprognose besteht. Wenn ja, können sie sich wesentlich leichter von diesem Mitarbeiter trennen – und damit auch einen Kündigungsschutzprozess sehr wahrscheinlich gewinnen.

Genauso einfach können SIE es sich jetzt auch machen – in allen denkbaren Fällen:

Sie wollen außerordentlich kündigen, weil ein Mitarbeiter privat im Internet surft. Dürfen Sie als Arbeitgeber hier den kompletten Browserverlauf überprüfen? Oder verstoßen Sie damit gegen den Datenschutz?

„Arbeitsrecht kompakt“-Leser kennen ein aktuelles Urteil, das ihnen Rückendeckung gibt. Und damit auch die Möglichkeit, die Kündigung 100%ig rechtssicher durchzuziehen.

Oder denken Sie an die Querelen mit Umkleide- und Wegezeiten:

Jammern Ihnen auch manchmal Mitarbeiter die Ohren voll, dass die Zeit zum Anziehen der Dienstkleidung Arbeitszeit sei?

Auch hier wissen Nutzer von „Arbeitsrecht kompakt“ längst, mit welchem Kniff sie sich lange Diskussionen darüber ersparen ...

Sie können es jetzt genauso einfach haben. Klicken Sie einfach hier:

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Ihre Entscheidung zum Gratis-Test von „Arbeitsrecht kompakt“ kann sich schon mit nur einem einzigen Tipp bezahlt machen.

Das Thema Abmahnung ist dafür das beste Beispiel: Stellt sich heraus, dass Ihre Abmahnung nicht ordnungsgemäß erteilt wurde, darf der Mitarbeiter verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird.

Das ist für Sie als Arbeitgeber natürlich doppelt peinlich!

„Arbeitsrecht kompakt“ zeigt Ihnen, welche formellen Voraussetzungen Sie bei der Abmahnung unbedingt (!) einhalten müssen.

Ja, selbst wenn inhaltlich alles korrekt ist: Sie bekommen schon dann massive Probleme, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer vor (!) der Abmahnung nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben.

„Arbeitsrecht kompakt“-Leser tappen nicht in diese Falle. Sie überprüfen noch vor der Abmahnung, ob alle drei der entscheidenden Kriterien für eine personenbedingte Kündigung erfüllt sind.

Und ersparen sich so von vornherein böse Überraschungen vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber

Denn sie wissen von vornherein, ob sie mit ihren Anforderungen für eine solche Kündigung vor Gericht durchkommen oder nicht.

Deshalb: Testen Sie „Arbeitsrecht kompakt“ volle 14 Tage kostenlos. Klicken Sie dazu einfach auf diesen Button:

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„Arbeitsrecht kompakt“ ist konsequent auf die Bedürfnisse von Ihnen als Entscheider mit wenig Zeit zugeschnitten:

Jede Ausgabe hat nur 8 Seiten. Dennoch erfahren Sie von A bis Z alles, was Sie über Abmahnung, Bewerbung, Kündigung bis Zeugnisse unbedingt beachten müssen!

Damit beansprucht eine Ausgabe nicht mehr als ein paar Minuten Ihrer kostbaren Zeit. Der 14-tägige Erscheinungsrhythmus stellt außerdem sicher, dass Sie jederzeit auf dem aktuellsten rechtlichen Stand sind. Und Sie laufen damit niemals Gefahr, aus Versehen veraltetes Recht anzuwenden.

Die sofort einsetzbaren Arbeitshilfen (z. B. Checklisten) zeigen Ihnen für jeden einzelnen Fall 100 % vollständig und trotzdem zeitsparend, WAS Sie WANN, WARUM und WIE erledigen müssen.

So wie im Fall oben mit der Überstunden-Regelung. Und was ist, wenn Sie auf eine Frage in „Arbeitsrecht kompakt“ doch einmal keine Antwort finden sollten?

Auch das ist gar kein Problem: In diesem Fall stehe ich Ihnen als Chefredakteur in der Redaktions-Sprechstunde persönlich zur Verfügung. Schreiben Sie mir eine E-Mail! Ich antworte Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Ihre Vorteile im Überblick

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Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Chefredakteur von „Arbeitsrecht kompakt“

PS: Ihre Download-Reporte stehen bereits jetzt für Sie zum Herunterladen bereit. Die Rechtsprechung kann sich durch ein neues Urteil jederzeit - ändern – und Ihnen dann so manche böse Überraschung bescheren. Handeln Sie daher JETZT und klicken Sie hier!

© geralt - pixabay.com